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Bezeichnung „Eiweiß-Abendbrot – Schlank im Schlaf“ für Brot unzulässig

Diskutiere Bezeichnung „Eiweiß-Abendbrot – Schlank im Schlaf“ für Brot unzulässig im Schlank im Schlaf Forum Forum im Bereich Abnehmen und Diät Methoden; 28.09.2011 // Bezeichnung „Eiweiß-Abendbrot – Schlank im Schlaf“ für Brot unzulässigEin großer hessischer Filialbäcker hat sich gegenüber der...

  1. Tauchbine

    Tauchbine Mitglied

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    [h=2]28.09.2011 // Bezeichnung „Eiweiß-Abendbrot – Schlank im Schlaf“ für Brot unzulässig[/h]Ein großer hessischer Filialbäcker hat sich gegenüber der Wettbewerbszentrale verpflichtet, zukünftig Brot nicht mehr mit der Bezeichnung „Eiweiß-Abendbrot Schlank im Schlaf – entspricht dem Abnehmkonzept von Dr. P.“ anzubieten. Für das Brot hatte der Bäcker in den Filialen und im Internet außerdem mit Aussagen wie „Mit dem Eiweiß-Abendbrot haben wir mit Unterstützung von Dr. P. ein leckeres Brot entwickelt, das sich hervorragend in das „Schlank im Schlaf“-Prinzip und damit in eine gewichtsbewusste Ernährung einbinden lässt“ und „Unser neues Brot garantiert eine geringe Insulinausschüttung und ermöglicht so eine Energieversorgung aus den Fettzellen und somit einen Fettabbau. Dr. P. hat diese Erkenntnis in Büchern und auf Seminaren veröffentlicht und konnte schon vielen Menschen helfen, gesünder zu leben“ geworben. Auch diese Aussagen werden in Zukunft nicht mehr verwendet.

    Die Wettbewerbszentrale hatte diese Aussagen als Verstoß gegen die Health Claims Verordnung (VO (EG) Nr. 1924/2006) und als Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) beanstandet.

    Nach Art. 12c Health Claims Verordnung sind gesundheitsbezogene Angaben für Lebensmittel verboten, die auf Empfehlungen von einzelnen Ärzten oder Vertretern medizinischer Berufe verweisen. Genau ein solcher Verweis wird durch die Einbeziehung von Dr. P., einem Facharzt für Innere Medizin, in die Bewerbung des „Eiweiß-Abendbrots Schlank im Schlaf“ vorgenommen. Dadurch soll dem „Eiweiß-Abendbrot“ eine besonders gesunde Note verliehen und gesundheitsbezogene Angaben wie „die geringe Insulinausschüttung ermöglicht so eine Energieversorgung aus den Fettzellen und somit einen Fettabbau“ als durch einen Arzt belegt hingestellt werden. Im Ergebnis macht sich der Filialbäcker durch die Empfehlungen das Insulin-Trennkost-Prinzip „Schlank im Schlaf von Dr. P.“ für das Brot zu Eigen. Eine derartige Kommerzialisierung von Empfehlungen Dritter, insbesondere Ärzten oder Vertretern medizinischer Berufe, ist nach Art. 12c der Health Claims Verordnung für Lebensmittel nicht erlaubt.

    Daneben ist die Bewerbung des Brotes auch irreführend nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB. Die ausgelobten Wirkungen des Brotes – Einfluss auf die Insulinausschüttung und dem damit einhergehenden Fettabbau – sind nicht hinreichend wissenschaftlich nachgewiesen.

    Az. F 4 0639/11

    az

    Beitrag kopiert von HIER:

    www.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/lebensmittel/aktuelles/_news/?id=1125
     
    #1 Tauchbine, 18.11.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19.11.2011
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  3. FrankTheTank

    FrankTheTank Mitglied

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    ein gutes gesetz. und nur, weil es hier viele gibt, die von dem brot überzeugt sind, wird das gesetz damit nicht schlechter. ich würde mir wünschen, daß dies noch viel konsequenter umgesetzt und juristisch breiter ausgelegt würde, wenn ich so die großen lügen in unseren supermärkten anschaue.

    na dann wirds wohl jetzt einfach unter "Eiweiss-Abendbrot" verkauft.
     
    #2 FrankTheTank, 19.11.2011
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  4. healthy

    healthy Mitglied

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    Die Wettbewerbszentrale ist aber kein Gesetzgeber, sondern nur eine Organisation in dem Bäckereien vertreten sind, die wohl das Brot nicht verkaufen. Wissensstand der früher 90er Jahre.... Dass ein Brot mit 26% Eiweiss und 7% Kohlenhydraten eine viel geringere Insulinausschüttung hat, als ein Brot mit 50% KH - dafür brauche ich keine Belehrung von selbsternannten Wettbewerbshütern.... ob nun mit Schlank im Schlaf oder ohne.... das Brot erweitert meinen Speisenplan in angenehmer Weise.... :)
     
    #3 healthy, 06.12.2011
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  5. Tauchbine

    Tauchbine Mitglied

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    Hallo Healthy,

    ich wollte damit ja auch nur darauf hinweisen, daß es jetzt unter verschiedenen Namen verkauft wird, aber (meist) das gleiche Brot ist.

    LG Sabine
     
    #4 Tauchbine, 06.12.2011
  6. healthy

    healthy Mitglied

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    Hi Tauchbine, ich habe da ganz andere Erfahrungen gemacht. Das original Pape-Brot hat 7g KH und 26g Eiweiss. Klar hat Pape ja Schlank im Schlaf bzw. die Insulintrennkost entwickelt. Dieses Brot wird aber nur von Bäckereien verkauft, die auf der Eiweiss-Abendbrot Webseite genannt sind. Andere Bäcker bewerben Brote mit 22g Kh als Low Carb, oder auch nicht mal 20g Eiweiss als Eiweissbrot. Das Beste habe ich gestern gesehen, beworben mit Schlank im Schlaf (Pape weiß sicher nix davon) aber 33g KH und nur 7g Eiweiss. Es mag ja sein, dass die Wettbewerbshüter das SIS-Prinzip als strittig ansehen. Ich persönlich habe gute Erfahrungen damit. Aber wenn irgendwelche Bäcker mir ein Brot verkaufen wollen, das nicht einmal im Ansatz die Werte des Originals erreicht, dann finde ich das kriminell.

    LG Healthy
     
    #5 healthy, 07.12.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 07.12.2011
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  7. Weiwei

    Weiwei Mitglied

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    Und deshalb begrüsse ich es auch, dass manche Bäckereien die Zutatenliste und Inhaltsstoffe ihrer Brote und Brötchen zumindestens im Internet veröffentlichen oder wie im Fall des Eiweissbrot Flyer auslegen.
    Jemand der sich nach SIS ernährt, hat ja eine Vorstellung von dem, was er essen darf und nicht.
     
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  8. Phantomin

    Phantomin Mitglied

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    Ich hatte kürzlich auch das Erlebnis, dass in einer Bäckerei in meiner Nähe das EW-Brot nach Dr. Pape verkauft wird. Auf der Banderole stand zwar nicht ausdrücklich Schlank im Schlaf drauf, aber es wurde vermittelt, dass es für die "Insulin-Trennkost geeignet ist.

    Dr. Pape selber sagt, dass sooooo viele Bäcker mit in sein B(r)oot gestiegen sind, wo er selber den Kopf schüttelt, was am Ende an Nährwerten heraus kommt.

    Ich vermute und finde es völlig ok, dass diese Diskussion sogar durch ihn selber angestoßen sein dürfte, denn es kann nicht sein, dass jeder ein EW-Brot vertreibt, was mit dem eigentlichen Original gar nichts mehr zu tun hat, aber SIS impliziert!

    LG Phantomin awww.abnehmen_aktuell.de_images_abnehmen_bilder_2011_12_smilie_xmas_153_1.gif
     
    #7 Phantomin, 07.12.2011
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  9. FrankTheTank

    FrankTheTank Mitglied

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    so geschäftstüchtig wie Pape - oder zumindest sein Frau - ist, hat er sich den begriff "Schlank im Schaf" schützen lassen. bei jedem verstoß verdient Papes anwalt sofort einige tausend euro. dem kleinen bäcker tut sowas sehr weh. die großbäckerei macht so einen unsinn üblicherweise nicht oder zahlt brav lizenzgebühren.

    bei der großbäckerei Sehne hier heisst das brot "Rank und Schlank" und hat werte wie die von pape. der teufel könnte allerdings im detail liegen, nämlich was sind das genau für 7g KH? und wurden entsprechend insulinhemmer mit verarbeitet oder nicht?
     
    #8 FrankTheTank, 07.12.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 07.12.2011
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  11. Lupa89

    Lupa89 Mitglied

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    Insulinhemmer?! Da war was, im Bio-Unterricht, mit den Rezeptoren und dem Schlüssel-Schloss-Prinzip, aber mein Abi ist jetzt auch wieder 3 Jahre her...
     
  12. Bernd

    Bernd Super Mod

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    Bei diesem Bäcker um den es hier geht, haben wir das Brot auch schon gekauft. Er hat mittlerweile auch alle Hinweise von seiner Homepage genommen.

    Werde die Tage mal da vorbei dackeln und mal gucken unter was es nun verkauft wird, wenn er es denn überhaupt noch verkauft.

    Ist hier um die Ecke. Werde berichten.
     
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Bezeichnung „Eiweiß-Abendbrot – Schlank im Schlaf“ für Brot unzulässig