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Wo ist das Recht?

Diskutiere Wo ist das Recht? im Themen des Alltags Forum im Bereich Alles was uns sonst noch bewegt; @ Matthias... Da hast du Recht. Ich meinte verlieren im Sinne von Nerven und/oder Geld. Bespricht man den rechtlichen Weg...erfolgt nach der...

  1. Synapse

    Synapse Guest

    @ Matthias...

    Da hast du Recht. Ich meinte verlieren im Sinne von Nerven und/oder Geld.
    Bespricht man den rechtlichen Weg...erfolgt nach der ersten Rechnung eine Rechnungserinnerung...dann das Mahnverfahren. Innerbetrieblich hat jede Firma ein anderes Rechnungssystem. So können unter anderem Firmen gleich den Mahnweg beschreiten. Es liegt in ihrem Interesse Kundenfreundlich eine Erinnerung zu versenden.
    Nun hat es aber diesbezüglich keine Rechnung gegeben. Sprich, das Krankenhaus ist in der Pflicht, eine Rechnungskopie vorzuweisen, die ausdrücklich nachweist, das der Empfänger dieses Schreiben auch erhalten hat (Einschreiben). Kann das Krankenhaus dies nicht nachweisen, dürfen keine Mahngebühren in Rechnung gestellt werden. Übrig bleibt der Grundbetrag mit einer Verjährungsfrist von 3 Jahren (ohne Zustellung von einem Mahnschreiben).
     
    #11 Synapse, 24.07.2008
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  3. Matthias

    Matthias Mitglied

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    Eine Rechnungserinerung ist nach heutigem Recht nicht mehr notwendig. Das gerichtliche Mahnverfahren kann sofort eingeleitet werden.
     
    #12 Matthias, 24.07.2008
  4. Synapse

    Synapse Guest

    Das hab ich doch gesagt...aber ich zitiere mich gerne noch einmal:

    "Es liegt in ihrem Interesse Kundenfreundlich eine Erinnerung zu versenden. "

    und dabei liegt die Betonung auf Kundenfreundlich...
     
    #13 Synapse, 24.07.2008
  5. Matthias

    Matthias Mitglied

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    Du hast aber auch gesagt: "erfolgt nach der ersten Rechnung eine Rechnungserinnerung."
     
    #14 Matthias, 24.07.2008
  6. Synapse

    Synapse Guest

    Boah..*Kopfklasch...Bursche!!! Nun rupft doch die Sätze nicht so auseinander. Du musst dann auch das Geschriebene als Ganzes fassen und erfassen. Wir BEIDE wissen doch im Grunde worum es geht und wie die gesetzliche Handhabe ist...

    ...aber das scheint dir wohl Spaß zu machen...:p

    :sumo:
     
    #15 Synapse, 24.07.2008
  7. Matthias

    Matthias Mitglied

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    Ich habe nie Spaß und gehe zum Lachen in den Keller ;)
     
    #16 Matthias, 24.07.2008
  8. Synapse

    Synapse Guest

    Achso..*Kopfklatsch....jetzt verstehe ich! Du suchst jemanden zum spielen!
    Sag das doch gleich. Bin schon unterwegs zu dir, du Kellerjunge :sumo:
    Aber hier in diesem Thread sollten wir nicht darüber kommunizieren...du kennst ja meine Adresse...also machen wir da weiter...:cool:
     
    #17 Synapse, 24.07.2008
  9. Matthias

    Matthias Mitglied

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    Verdammt, ich habe gerade festgestellt, dass ich überhaupt keinen Keller habe. Das sieht dann aber schlecht aus für mich ;)
     
    #18 Matthias, 24.07.2008
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  11. schnucki

    schnucki Guest

    ich würde keinesfalls bezahlen und erst mal schriftlichen widerspruch einlegen. erstens hast du dann noch etwas zeit, zweitens sollen sie dir belegen, dass eine rechnung ausgestellt wurde. ZAHLE ERST MAL NICHT, auch nicht die 29 €.
     
    #19 schnucki, 24.07.2008
  12. zulo

    zulo Guest

    Wäre ich du, würde ich nicht zahlen. Warum? Die Damen und Herren könne nicht einfach so eine Mahngebühr verlangen ohne dich vorher durch Zahlungserinnerungen darauf hinzuweisen. Siehe Wahnwesen…

    Ruf einen Juristen in deiner nähe an und schilder ihm kurz deine Lage. Kurze Rechtsauskünfte sind kostenlos, alles andere in der Regel kostenpflichtig.

    Ich umarm dich mal aus der Ferne, echt blöde Geschichte. *ärger mich mal mit*

    VG Zulo
     
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