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Vaterschaftsklage im Ausland

Diskutiere Vaterschaftsklage im Ausland im Themen des Alltags Forum im Bereich Alles was uns sonst noch bewegt; @ Resi, du könntest die Smilies auch auswechseln, wenn du auf "editieren" klickst und deinen Beitrag änderst. danke renate,wieder etwas mehr dazu...

  1. resi25

    resi25 Guest

    danke renate,wieder etwas mehr dazu gelernt,ich bin nicht blond ,aber grau ,lach
    habe aber den bogen nun raus,da ich weiss was ich falsch gemacht habe,aber nun mit dem edieren werde ich versuchen wenn das falsche smilie drin ist.
    gruß
    resi
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  3. resi25

    resi25 Guest

    hallo renate,
    habe es gerade ausgetauscht ,danke geht prima.
     
  4. Svava

    Svava Mitglied

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    uebung macht den Meister.
     
  5. Pretty

    Pretty Mitglied

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    Also, irgendwie ist da was faul!
    Die lässt ihr Kind in einem fremden Land alleine in einem Heim und geht in ein deutsches Krankenhaus? Was ist denn das für eine Mutter? Ich würde nie mein Kind in wild fremde (höchstens im Notfall innerhalb der Familie) Obhut geben. Wäre sie mit Kind nach Deutschland gefahren hätte sie die jetzigen Probleme nicht. Vielleicht sollte sie ihre Mutterschaft wirklich mal überdenken. Den Kerl kannst du doch total vergessen (und ich dachte schon der Erzeuger meines Großen wäre ein A... gewesen). Wahrscheinlich ist die Frau so dämlich und geht wieder zu ihm zurück und lässt das Kind beim Afrikaner!
     
  6. Nervensäge

    Nervensäge Guest


    Ist das Kind nicht schon "ehelich", da braucht der Afrikaner das doch gar nicht "annehmen"....kapier` ich alles nicht so....
    Oder will sie dem reichen Schweizer nur das Kind "unterjubeln" ??

    T´schuldige, der Gedanke kam mir grad` so. Berichtige mich, wenn ich da die Zusammenhänge nicht verstehen sollte.
     
    #25 Nervensäge, 12.07.2008
  7. Pretty

    Pretty Mitglied

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    Wenn sie deutsche ist und das Kind deutsch ist, kann sie ihr Kind nehmen, nach Deutschland fahren und von hier aus alles regeln. Beim 2. Mal lesen fiel mir auf, dass sie anscheinend gerne in der Schweiz bleiben würde. Der Erzeuger hat überhaupt nichts zu verlangen aber anscheinend ist die Frau blind vor Liebe und versucht allen diesen Doofmann zurückzubekommen. Wahrscheinlich hat sie das Kind nur als Druckmittel bekommen um ihn zu erpressen. Nun merkt sie, dass das wenig Zweck hatte und will ihr Kind selber nicht mehr.
    Boh, coole Stroy, ich glaub ich schreib ein Buch!
     
  8. Svava

    Svava Mitglied

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    Klar und bezieht doch Alimente für das Kind.
    Ich denke sie ist total eingeschüchtert und weiss nicht was sie tun soll.
    Ihr Mutter hat erst jetzt veranlasst das ein Geburtsschein ausgestellt wird.
    Sie konnte das Kind gar nicht mitnehmen es hatte gar keine Papiere.
    In Deutschland ist die Geburt auch noch nicht angemeldet, da hat sie aber 6 Monate Zeit. Das muss man sich mal vorstellen, dieses Kind hätte man einfach entführen können,
    und niemand hätte bemerkt, dass es je da war.
    Was ich nicht verstehe ist, im Mutterkindheim gibt es doch sicher auch Beratungen für solche fälle. Manchmal frage ich mich schon was da abgeht.
     
  9. Svava

    Svava Mitglied

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    Hier ist annehmen gefühlsmässig gemeint. rechtlich ist es natürlich im Moment
    das Kind des Afrikaners.
     
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  11. Nervensäge

    Nervensäge Guest

    Woher hast Du denn eigentlich die Geschichte? Zeitung, Bekanntenkreis ?

    Schon alles sehr seltsam.
     
    #29 Nervensäge, 12.07.2008
  12. Svava

    Svava Mitglied

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    Nein, dieser männliche Idiot hat 2 Eigentumswohnungen im selben Haus wie meine Schwester. Dieser Typ hat ab und zu meinem Schwager beim Compi geholfen. Leider ist
    er vor 2 Jahren verstorben. Die Frau hat hochschwanger ihr Leid meiner Schwester erzählt. Er hat sie tatsächlich hochschwanger vor die Tür gesetzt. Meine Schwester hat darauf gemeint sie solle sie anrufen wenn das Kind da ist. Das hat sie dann gemacht und beim Besuch im Spital hat meine Schwester und meine Mutter die Mutter dieser Frau kennengelernt wobei sie die Adressen ausgetauscht haben.
    Vor 2 Wochen hat die Mutter dieser Frau meine Mutter angerufen und sie gefragt ob sie eine Woche bei ihr übernachten könne. Und das weitere kennt ihr ja.
     
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Vaterschaftsklage im Ausland

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