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Bezeichnung „Eiweiß-Abendbrot – Schlank im Schlaf“ für Brot unzulässig

Diskutiere Bezeichnung „Eiweiß-Abendbrot – Schlank im Schlaf“ für Brot unzulässig im Schlank im Schlaf Forum Forum im Bereich Abnehmen und Diät Methoden; so geschäftstüchtig wie Pape - oder zumindest sein Frau - ist, hat er sich den begriff "Schlank im Schaf" schützen lassen. bei jedem verstoß...

  1. healthy

    healthy Mitglied

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    Weißt Du das genau oder vermutest Du das nur.... habe noch nie gehört, dass Pape jemanden abgemahnt hat.... meines Wissen arbeitet er ganz normal als Kassenarzt in Essen.....

    das alle möglichen Geschäftemacher, Produkte anbieten, die angeblich für SIS geeignet sind, die aber bereits von den Nährwerten und meist in jedem Fall von den Inhaltsstoffen vollkommen sinnlos für eine Insulintrennkost sind, unter Schlank im Schlaf verkaufen, nervt sogar mich als Verbraucher.... die Leute 'doktern' sich selbst was zusammen, halten sich nicht an die Vorgaben und hinterher funktioniert dann das Prinzip nicht.... dann ist Pape Schuld :)
     
    #11 healthy, 13.12.2011
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  3. FrankTheTank

    FrankTheTank Mitglied

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    schon mal auf seine webseite geschaut und seine bücher gelesen? das ist ein lukratives unternehmen, das mehr einbringt, als jede praxis und nur funktionieren kann, indem man rechte schützen lässt. es mag ja sein, daß er nur arzt ist. aber die einnahmen aus Büchern und lizenzen u.a. an die Pro Vista AG begründen ein weiteres Gewerbe. und das will professionell betrieben werden.

    ob Pape oder die Pro Vista AG alle Plagiate konkret verfolgen lässt, weiss ich nicht. aber es ist ganz leicht, das ist einfaches und gewinnbringendes geschäft für jeden anwalt. im vorliegenden fall hat eine verbraucherschutzzentrale abgemahnt. das hat natürlich eine ganz andere motivation.
     
    #12 FrankTheTank, 13.12.2011
  4. healthy

    healthy Mitglied

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    Das jemand unter Umständen Geld verdient, nehme ich grundsätzlich keinem Übel - solange es nicht ungesetzlich ist. Das kann ich weder bei den Büchern, den Produkten oder auch beim Eiweiss-Abendbrot erkennen. Und die Wettbewerbszentrale, naja.... das Internet ist voller Angebote von ausländischen 1 Euro Firmen die Auftreten wie Großkonzerne und absolute Nullprodukte mit irren Abnehmversprechen verkaufen. Das kümmert wohl niemanden. Und jeder Halbpromi, der gerade 5 kg abgenommen hat, schreibt inzwischen ein Buch, das vom Grundgedanken her bei Pape abgeschrieben ist.

    Aber da wir es letztlich beide nicht wissen und hier nur vermuten, ist die Diskussion eh sinnlos. Ich sehe jedenfalls überhaupt keinen Grund, das Eiweiss-Abendbrot nicht mehr zu essen, nur weil eine Wettbewerbszentrale meint, dass irgendein Verbraucher irritiert sein könnte. Wahrscheinlich haben die alle einen BMI von 22 :))) Ich hatte/habe mit Schlank im Schlaf Erfolg... mir ist egal, ob die Methode nach deren Maßstäben wissenschaftlich bewiesen wurde oder irgendwelchen Health Claims entspricht.... und mir schmeckt das Pape-Brot....
     
    #13 healthy, 15.12.2011
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  5. FrankTheTank

    FrankTheTank Mitglied

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    mir ist die meinung der Verbraucherzentrale in diesem fall auch vollkommen schnurz, weil ich von SIS überzeugt bin. dennoch begrüße ich es sehr, daß die VZs auf alles und jeden eindreschen. sie werden nur sehr selten einen unschuldigen treffen ;)

    kollateralschäden sind in einem krieg leider unvermeidlich. und es waren schließlich, die lebensmittel- und diätkonzerne, die unserer gesundheit den krieg erklärt haben.
     
    #14 FrankTheTank, 15.12.2011
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15.12.2011
  6. healthy

    healthy Mitglied

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    Da stimme ich voll zu :) Leider kann man rechtlich nicht so leicht unterscheiden, ob es sich wie bei Pape um jemanden handelt, der sich wirklich inhaltlich mit den Problemen auseinandersetzt (und damit meinetwegen auch Geld verdient, warum auch nicht - warum sollte er Bestseller schreiben oder neue Produkte entwickeln und nix bekommen) oder um reine Geschäftemacher, die irgendwas um-etiketiteren oder wertlose Produkte mit zweifelhaften Werbeversprechen verhökern. Darum ging es mir ja auch, kaum hat Pape sein neues Brot auf dem Markt, kommen irgendwelche Backwarenhersteller bzw. Bäcker und verkaufen ein Brot mit 7g Eiweiss und 33 g KH unter dem Hinweis 'Schlank im Schlaf'. Und der Kunde muss aufpassen, dass er nicht verarscht wird.
     
    #15 healthy, 16.12.2011
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Thema:

Bezeichnung „Eiweiß-Abendbrot – Schlank im Schlaf“ für Brot unzulässig