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Vaterschaftsklage im Ausland

Diskutiere Vaterschaftsklage im Ausland im Themen des Alltags Forum im Bereich Alles was uns sonst noch bewegt; Wie ist das in Deutschland: Deutsche Frau ist verheiratet, lebt aber seit einem Jahr in der Schweiz mit einem Schweizer zusammen und hat ein...

  1. Svava

    Svava Mitglied

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    Wie ist das in Deutschland:
    Deutsche Frau ist verheiratet, lebt aber seit einem Jahr in der Schweiz mit
    einem Schweizer zusammen und hat ein Kind mit dem Schweizer.
    Schweizer wirft Frau raus und bestreitet die Vaterschaft.
    Da die Frau ja noch verheitatet ist gilt das Kind als ehelich nach deutschem
    und schweizerischem Recht, soweit ist alles klar.

    Nun stellt sich die Frage, wenn die Frau mit Kind nach Deutschland zurückkehrt, ob die deutsche Behörde /Jugendamt,Beistand des Kindes, die Vaterschaftsklage in der Schweiz einleitet.
     
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  3. schnucki

    schnucki Guest

    ach gott svava, du kannst fragen stellen. keine ahnung.
     
    #2 schnucki, 12.07.2008
  4. Nervensäge

    Nervensäge Guest

    Ja - wo sind denn hier unsere Juristen? awww.abnehmen_aktuell.de_images_abnehmen_bilder_2008_07_1688_1.gif
     
    #3 Nervensäge, 12.07.2008
  5. pethey

    pethey Guest

    Wo ist das Kind geboren?
    Welche Staatsbürgerschaft hat es?
     
  6. Svava

    Svava Mitglied

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    geboren in der Schweiz in Zürich, Staatsbürgerschaft auf jedenfall Deutsch,
    weil ja die Mutter Deutsche ist, ihr Ehemann ist irgend etwas Afrikanisches.

    Der biologische Vater ist Schweizer.
     
  7. Oli

    Oli Mitglied

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    Tut mir leid, da weiß ich auch nichts drüber
     
  8. Pretty

    Pretty Mitglied

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    Also,
    meines Wissens nach muss der afrikanische Ehemann die Vaterschaft anzweifeln und vor Gericht gehen. Dieses beantragt einen Vaterschaftstes bei dem die Mutter einen möglichen weiter Vater angibt.
    Schlimmer wäre es, die Mutter möchte mit dem Schweizer Erzeuger nichts mehr zu tun haben, dann hätter der Schweizer keinerlei rechtliche Möglichkeiten als Vater zu agieren. Das Kind ist ehelich und die Ehe ein hohes Gut. Ob schwarz, ob weiß interessiert da einen sch.... (Reimt sich sogar)
     
  9. Svava

    Svava Mitglied

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    schlimmer noch, der Schweizer will, dass sie das Kind zur Adoption frei gibt, da er nicht zahlen will, dabei ist es ein reicher Mann. So verliert das Kind auch sein Erbrecht. Er will das Verhältnis mit ihr nur wieder aufnehmen ohne Kind. Das muss man
    sich mal vorstellen. Einerseits will er die Vaterschaft nicht anerkennen andererseits bestätigt er ja indirekt die Vaterschaft mit seinem Ansinnen. Unglaublich so was.
    Das Kind ist jetzt in einem Kinderheim weil die Mutter keine Arbeit hat. durch diese
    besondere Obhutregelung kann sie in der Schweiz bleiben. Dazu kommt, dass ihre Mutter bestätigen musste, dass sie für den Unterhalt ihrer Tochter in dieser Zeit aufkommt.
     
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  11. schnucki

    schnucki Guest

    um gottes willen und da dachte ich schon, ich hätte probleme. ich hoffe es ist niemand aus deinem freundeskreis svava. da kann doch bestimmt ein anwalt für ausländerrechte helfen, für solche sachen sind die doch da.

    hoffe es geht alles gut.
     
    #9 schnucki, 12.07.2008
  12. Oli

    Oli Mitglied

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    Mein Gott, was ist das denn für einer?
     
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Vaterschaftsklage im Ausland

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